Susanne HoislHeilmassage · Lymphtherapie nach Földi 0664 213 84 68
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Lymphdrainage und Heilmassage: so bekommen Sie den Zuschuss Ihrer Krankenkasse

Für Lymphdrainage und Heilmassage bei einer Heilmasseurin zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss. Damit es klappt, braucht es ein paar Unterlagen.

1. Ärztliche Verordnung

Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder die Fachärztin verordnet die Behandlung. Auf der Verordnung sollten stehen:

  • die Diagnose
  • die Behandlung, zum Beispiel „Manuelle Lymphdrainage“ oder „Heilmassage“
  • Anzahl und Dauer der Einheiten, zum Beispiel „10 × 45 Minuten“
  • bei Bedarf: Kompressionsbandage

Manche Verordnungen müssen vor Beginn von der Kasse bewilligt werden. Ob das bei Ihnen nötig ist, sagt Ihnen die Kasse oder steht auf der Verordnung.

2. Behandlung und Honorarnote

Sie bezahlen die Behandlung bei mir. Nach der Serie bekommen Sie eine Honorarnote mit allen Angaben, die die Kasse braucht.

3. Einreichen

Honorarnote und Verordnung reichen Sie bei Ihrer Kasse ein: online über meineSV, per Post oder im Kundenservice. Der Zuschuss wird Ihnen dann überwiesen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Kasse zahlt einen festen Betrag pro Einheit, nicht die ganzen Kosten. Bei der ÖGK sind das laut WKO-Übersicht (Stand Jänner 2026) zum Beispiel 11,20 € für 30 Minuten und 16,90 € für 45 Minuten manuelle Lymphdrainage beim Lymphödem. Die Differenz zahlen Sie selbst. Für BVAEB, SVS und private Zusatzversicherungen gelten eigene Beträge.

Tipp: Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, reichen Sie die Honorarnote nach der Kasse dort ein. Oft wird ein Teil der Differenz übernommen.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung.

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